Zum Hauptinhalt springen
Technik, die Sicherheit schafft

Gaswarntechnik  |  PSA  |  Schulung  |  Service

Technik, die Sicherheit schafft

Gaswarntechnik  |  PSA  |  Schulung  |  Service

Es tut sich einiges! Entdecken Sie neue Produkte und lernen Sie unsere Fachpartner kennen.
+++ Mehrere DWA Nachbarschaftstreffen der Kläranlagen und Kanalbetreiber +++ Weitere Info unter Termine >
+++ NEU: Unsere Broschüre ist da – mit exklusiven Aktionen! → Jetzt entdecken

Blogartikel

Abgase von Dieselmotoren im Feuerwehrhaus – braucht es wirklich eine Abgasabsauganlage?

| Dagmar Betz | Blog

Abgasabsaugung, Lüftungsanlage, Gaswarnanlage oder doch gar nichts?

Diese Frage beschäftigt Betreiber von Feuerwehrhäusern, Planer, Kommunen und Verantwortliche der freiwilligen Feuerwehren seit einigen Jahren immer mehr.

Gerade bei Feuerwehrhäusern stellt sich die Frage immer wieder: Was passiert, wenn ein Einsatzfahrzeug mit laufendem Dieselmotor ausrückt oder nach dem Einsatz in die Fahrzeughalle zurückkehrt? Welche Schadstoffe können sich in der Halle oder in angrenzenden Bereichen ansammeln? Und welche technischen Maßnahmen sind tatsächlich erforderlich?

Die Antwort lautet nicht pauschal: „Es muss eine Abgasabsauganlage installiert werden."

Aber genauso wenig lässt sich grundsätzlich sagen: „Das wurde schon immer so gemacht, also braucht es nichts."

Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung und eine belastbare Ermittlung der tatsächlichen Belastungssituation.

DGUV Information 213-738: Was ist bei Dieselmotorabgasen zu beachten?

Die DGUV Information 213-738 „Abgase von Dieselmotoren in Abstellbereichen der Feuerwehr" beschreibt Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung nach der Gefahrstoffverordnung.

Damit wird deutlich: Bei der Beurteilung von Feuerwehrhäusern geht es nicht allein um die Frage, ob eine technische Anlage vorhanden ist. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage:

Welche Gefährdung entsteht tatsächlich durch die Dieselmotorabgase?

Dieselmotorabgase enthalten verschiedene Gefahrstoffe. Je nach Betriebszustand, Fahrzeug, Motorentechnik, Aufenthaltsdauer und baulichen Gegebenheiten können sich unterschiedliche Belastungssituationen ergeben.

Eine pauschale Betrachtung ausschließlich über einen einzelnen Messwert greift deshalb zu kurz.

Reicht eine CO-Messung aus?

Nein – bei einer umfassenden Betrachtung von Dieselmotorabgasen ist CO allein nicht ausreichend.

Kohlenstoffmonoxid, also CO, ist sicherlich ein wichtiger Parameter. Genau deshalb findet sich CO beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Überwachung von Tiefgaragen und Parkhäusern, etwa bei der Planung von Lüftungsanlagen nach VDI 2053.

Bei der Beurteilung von Dieselmotorabgasen im Feuerwehrhaus müssen jedoch weitere Stoffe betrachtet werden.

Vor allem wichtig: Unter normalen Bedingungen ist bei Dieselfahrzeugen „kein" CO zu erwarten. Unsicher? Dann einfach mal einen CO-Warner oder ein Mehrgasmessgerät vor die Abgasanlage halten …

Abstrakt in unserem Regelwerk ist jedoch z. B. in Tiefgaragen, dass gefährliche Stickoxide durch Dieselfahrzeuge nicht zwingend überwacht werden müssen.

Noch eine Anekdote: Wir haben der Flugrettung Österreich CO-Warner verkauft. Warum? Reanimation durch den Rettungsdienst an einer bewusstlosen Person durch Kohlenstoffmonoxid in einer Tiefgarage und der Notarzt kam via Rettungshubschrauber hinzu …

Welche Messgrößen sind relevant?

Bei einer entsprechenden Langzeitmessung können unter anderem folgende Parameter berücksichtigt werden:

  • Kohlenstoffmonoxid (CO)
  • Kohlenstoffdioxid (CO₂)
  • Stickstoffdioxid (NO₂)
  • Stickstoffmonoxid (NO)
  • alveolengängige Fraktion (A-Staub)
  • Dieselrußpartikel bzw. Dieselmotoremissionen (DME)

Gerade diese Kombination zeigt, warum eine einfache „CO-Warnanlage" nicht automatisch mit einer vollständigen Beurteilung der Gefährdung durch Dieselmotorabgase gleichzusetzen ist.

Gaswarnanlage oder Abgasabsauganlage?

Hier entsteht in der Praxis häufig ein Missverständnis.

Eine Gaswarnanlage kann Konzentrationen bestimmter Gase überwachen und bei Überschreitung definierter Schwellenwerte akustisch und/oder visuell alarmieren.

Eine Abgasabsauganlage verfolgt dagegen einen anderen Ansatz: Sie soll die Abgase möglichst bereits an der Entstehungsstelle erfassen und aus dem Gebäude ableiten.

Eine Lüftungsanlage wiederum kann dazu dienen, belastete Raumluft abzuführen und durch Frischluft zu ersetzen.

Oder eine Kombination verschiedener technischer Maßnahmen.

Welche Maßnahme erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist, lässt sich deshalb nicht allein aus der Frage „Brauchen wir eine Gaswarnanlage?" beantworten.

Eine Gaswarnanlage ersetzt nicht automatisch eine Gefährdungsbeurteilung

Immer wieder erreichen uns Anfragen aus der Praxis:

„Brauchen wir eine CO-Warnanlage?"

Oder:

„Müssen wir eine Gaswarnanlage nach DGUV T 021 – DGUV Information 213-056 / T 023 – DGUV Information 213-057 installieren?"

Oder:

„Reicht eine Lüftungsanlage aus?"

Die entscheidende Frage steht jedoch vor der Auswahl des Mess- oder Warnsystems:

Welche konkrete Gefährdung liegt am jeweiligen Standort vor?

Dafür ist zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

Langzeitmessungen statt Vermutungen

Genau an diesem Punkt setzen wir mit unserer aktuellen Projektarbeit an.

Die Fragestellung hat uns bereits über einen längeren Zeitraum begleitet. Mittlerweile erreichen uns entsprechende Anfragen aus unterschiedlichsten Regionen – vom Main-Kinzig-Kreis bis nach Wien in Österreich.

Gemeinsam mit unserem Lieferanten Bieler+Lang haben wir deshalb ein Konzept für Langzeitmessungen mit Datenloggern entwickelt.

Was macht die Messung besonders?

Das Ziel ist nicht, lediglich einen einzelnen Messwert zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzunehmen. Vielmehr erfassen wir Arbeitsplatzgrenzwerte, Viertelstundenwerte bzw. Istwerte über den gesamten Testzeitraum.

Vielmehr soll die tatsächliche Situation über einen längeren Zeitraum, in der Regel über 4 Wochen, erfasst werden.

Dadurch können beispielsweise Betriebszustände, Fahrzeugbewegungen und zeitliche Konzentrationsverläufe miteinander in Zusammenhang gebracht werden.

Mehrere Parameter – eine Gesamtbetrachtung

Bei einer entsprechenden Untersuchung können verschiedene Messgrößen parallel betrachtet werden:

CO + CO₂ + NO + NO₂ + A-Staub* + Dieselrußpartikel/DME*

Damit entsteht eine wesentlich umfassendere Datengrundlage für die anschließende Beurteilung.

Vom Messwert zur fachlichen Bewertung

Eine Messung allein beantwortet noch nicht automatisch die Frage, welche technische Maßnahme erforderlich ist.

Messdaten müssen fachgerecht eingeordnet und hinsichtlich der jeweiligen Anforderungen bewertet werden.

Hier konnten wir unser Leistungsangebot in den vergangenen Monaten weiter ausbauen.

Zusammenarbeit mit TÜV SÜD

Im Zusammenhang mit einer Freimessung eines Druckwasserbehälters durch uns, TDS-Sascha Uffelmann, entstand der Kontakt zum TÜV SÜD.

Aus diesem Kontakt hat sich eine weitere Möglichkeit für unsere Kunden entwickelt:

Gemeinsam können wir heute eine Gesamtbetrachtung und Auswertung der Messergebnisse entsprechend den relevanten Anforderungen anbieten.

*Das bedeutet für den Betreiber:

Er hat nicht nur eine Messung der Gase, sondern auch eine der Stäube mittels streng geregeltem Prüfablauf.

Auf Wunsch mit Sachverständigem

Doch auch hier gehen wir noch einen Schritt weiter.

Wenn die Situation es erfordert, können wir neuerdings zusätzlich einen Sachverständigen zur Beurteilung der Messergebnisse einbinden.

Damit lässt sich aus einer reinen Messung eine umfassendere Betrachtung des jeweiligen Projektes entwickeln.

Was ist nun im Feuerwehrhaus erforderlich?

Diese Frage lässt sich seriös nicht pauschal mit „Absauganlage", „Lüftungsanlage", „Gaswarnanlage" oder „keine Maßnahme" beantworten.

Jedes Feuerwehrhaus hat andere Voraussetzungen.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Größe und Geometrie der Fahrzeughalle
  • Anzahl und Art der Fahrzeuge
  • verwendete Motoren und Abgastechnik
  • Häufigkeit der Fahrzeugbewegungen
  • Laufzeiten der Motoren
  • Aufenthaltsdauer von Personen
  • natürliche und technische Lüftung
  • angrenzende Räume und Arbeitsbereiche
  • bauliche Gegebenheiten
  • mögliche Ausbreitungswege der Abgase
  • vorhandene technische Einrichtungen
  • tatsächliche Messwerte

Erst aus der Gesamtbetrachtung kann abgeleitet werden, ob beispielsweise eine technische Abgasabsaugung, eine Lüftung, eine Überwachungseinrichtung oder eine Kombination verschiedener Maßnahmen erforderlich ist.

Und was ist mit Tiefgaragen?

Die gleiche Fragestellung begegnet uns regelmäßig auch bei Tiefgaragen und Parkbereichen.

Ein Kunde wollte beispielsweise wissen, ob für seine Tiefgarage eine CO-Warnanlage erforderlich ist.

Auch hier gilt: Bevor eine konkrete Gaswarnanlage ausgewählt wird, muss zunächst geklärt werden, welche Gefährdung überhaupt vorliegt und welche Anforderungen für den konkreten Anwendungsfall gelten.

Umgangssprachlich wird dabei häufig von einer „Gaswarnanlage" gesprochen.

Technisch und regelwerksbezogen muss jedoch genauer unterschieden werden, welche Art von Überwachung, Sensorik, Alarmierung und gegebenenfalls Lüftungssteuerung tatsächlich benötigt wird.

Warum die Gefährdungsbeurteilung der erste Schritt ist

Die Gefährdungsbeurteilung ist in vielen dieser Projekte der entscheidende Ausgangspunkt.

Denn ohne eine systematische Betrachtung besteht die Gefahr, dass eine technische Lösung ausgewählt wird, bevor überhaupt klar ist, welches Problem gelöst werden soll.

Genau hier kommen Ingenieurbüros und Sachverständige ins Spiel

Viele Betreiber verfügen verständlicherweise nicht über die notwendigen Fachkenntnisse, um eine solche Beurteilung vollständig selbst durchzuführen.

Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Regelwerke, Gefahrstoffe, Messverfahren und technische Einrichtungen zusammen betrachtet werden müssen.

Wir unterstützen deshalb nicht nur bei der Auswahl und Installation von Technik.

Wir betrachten das Projekt ganzheitlich.

Von der ersten Frage bis zur fertigen Lösung

Aus vielen unserer Projekte ergeben sich neue Fragestellungen.

Und genau daraus entstehen häufig Lösungen, die wir anschließend auch anderen Kunden zur Verfügung stellen können.

Unsere Vorgehensweise kann dabei – abhängig vom Projekt – beispielsweise folgende Schritte umfassen:

1. Erste Bestandsaufnahme

Wir besprechen die örtlichen Gegebenheiten, die Nutzung und die konkrete Fragestellung.

2. Gefährdungsbeurteilung

Die relevanten Gefährdungen und Anforderungen werden systematisch betrachtet.

3. Messkonzept

Falls erforderlich, entwickeln wir gemeinsam mit unseren Partnern ein geeignetes Messkonzept.

4. Langzeitmessung

Über Datenlogger können relevante Parameter über einen definierten Zeitraum aufgezeichnet werden.

5. Auswertung

Die Messergebnisse werden zusammengeführt und fachlich bewertet.

6. Sachverständige Beurteilung

Bei Bedarf kann ein Sachverständiger zur Beurteilung der Ergebnisse eingebunden werden.

7. Technische Lösung

Erst anschließend wird entschieden, welche technische Maßnahme tatsächlich erforderlich ist.

Braucht Ihr Feuerwehrhaus eine Abgasabsauganlage?

Vielleicht.

Vielleicht ist eine Lüftungsanlage ausreichend. Vielleicht ist eine technische Überwachung erforderlich. Vielleicht ergibt die Gefährdungsbeurteilung aber auch, dass unter den konkreten Bedingungen andere Maßnahmen im Vordergrund stehen.

Die richtige Antwort ergibt sich nicht aus einer pauschalen Empfehlung, sondern aus der konkreten Situation vor Ort.

Genau deshalb setzen wir auf Messung, Gefährdungsbeurteilung und fachliche Bewertung statt auf Vermutungen.

Wenn Sie für Ihr Feuerwehrhaus, Ihre Tiefgarage oder einen anderen Abstellbereich wissen möchten, welche Gefährdung tatsächlich vorliegt und welche technische Lösung für Ihren Anwendungsfall sinnvoll und erforderlich ist, sprechen Sie uns an.

Sie haben eine konkrete Fragestellung?

Ob Feuerwehrhaus, Fahrzeughalle, Tiefgarage oder anderer Abstellbereich – wir kümmern uns um Ihr Projekt.

Von der ersten Fragestellung über das Messkonzept und die Langzeitmessung bis zur Auswertung und gegebenenfalls zur Einbindung eines Sachverständigen begleiten wir Sie.

Sie fragen – wir kümmern uns um die Lösung.

Jetzt Projekt anfragen

Sie möchten wissen, ob Sie eine Abgasabsauganlage, Lüftungsanlage, Gaswarnanlage oder eine andere technische Maßnahme benötigen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

Gemeinsam klären wir, welche Untersuchung für Ihr Objekt sinnvoll ist.